Provenienzforschung

Die Herkunft der Objekte

Das Gustav-Lübcke-Museum untersucht seit August 2021 systematisch die Provenienzen seiner Sammlungsobjekte. Im Fokus dieses vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste geförderten Forschungsprojekts steht die Auffindung von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern. Aus diesem Grund wird in erster Linie die Herkunft jener vor 1945 entstandenen Kunstwerke und Objekte überprüft, die nach 1933 in die Sammlung gelangt sind.

Provenienzforschung

Provenienzforschung

Ein Besuch im Gustav-Lübcke-Museum Hamm ist immer auch ein Gang durch dessen über 130jährige Sammlungsgeschichte. In diesem Zeitraum fanden mehrere Tausend Objekte Eingang in das Museum. Viele von ihnen sind in den Ausstellungsräumen zu sehen, andere werden in Depots bewahrt und nur vereinzelt ausgestellt. Diese sonst kaum miteinander vergleichbaren Kunstwerke, Alltagsgegenstände und archäologischen Funde aus den unterschiedlichsten Epochen und Regionen verbindet, dass sie ursprünglich für andere Zwecke und in anderen Kontexten entstanden sind und zuvor von anderen Menschen besessen wurden.

Die Wege, auf denen diese Kulturgüter in die Sammlung des Museums gelangten, sind ebenso vielfältig wie die Objekte selbst. In den Inventarbüchern des Hauses sind zahlreiche Erwerbungen aus dem Kunst- und Antiquitätenhandel oder von Privatpersonen sowie Schenkungen und Vermächtnisse dokumentiert. Über die genauen Umstände der jeweiligen Sammlungszugänge und die verschiedenen Vorbesitzerinnen und Vorbesitzer bestehen oftmals nur lückenhafte Kenntnisse.

Eine möglichst vollständige Rekonstruktion dieser Sachverhalte ist das Ziel der Provenienzforschung. Durch wissenschaftliche Recherchen am Objekt selbst sowie in Archiven, Datenbanken und anderen relevanten Quellen untersucht und dokumentiert sie systematisch die Herkunftsgeschichte und Besitzverhältnisse eines Kulturgutes seit seinem Entstehen. Sie liefert damit wesentliche Erkenntnisse zur Objekt-, Sammlungs- und Rezeptionsgeschichte. Darüber hinaus kann sie mit Blick auf die Biografie der Menschen, die das jeweilige Kulturgut besaßen, und dem Klären der Fragen, warum und wie es den Besitz wechselte, einen wesentlichen Beitrag zur Aufarbeitung des nationalsozialistischen Kulturgutraubs und anderer Verfolgungs- und Enteignungskontexte leisten.

Direkt nach der Machtübertragung an die Nationalsozialisten 1933 begann der nationalsozialistische Staat mit der gezielten Ausgrenzung, Entrechtung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung, seiner politischen Gegnerinnen und Gegner sowie anderer Bevölkerungsgruppen, die laut NS-Ideologie nicht zur propagierten „Volksgemeinschaft“ zählten. Mitbürgerinnen und Mitbürger, die über Jahrzehnte das kulturelle und öffentliche Leben geprägt und gefördert hatten, wurden durch die vorrangig antisemitische NS-Gesetzgebung ihrer Existenzgrundlage beraubt und in die Emigration gezwungen oder deportiert und ermordet. Die in ihrem Besitz befindlichen Vermögenswerte und Kulturgüter wurden eingezogen, beschlagnahmt oder mussten aufgrund des stetig wachsenden Verfolgungsdrucks unter ihrem eigentlichen Marktwert veräußert werden. Zahlreiche dieser Gemälde, Bücher und anderen Kulturgüter befinden sich bis heute in öffentlichen Sammlungen.

Die Identifizierung dieses verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, damit im Anschluss gerechte und faire Lösungen mit den rechtmäßigen Erben gefunden werden können, zählt seit einiger Zeit zu den Kernaufgaben der Provenienzforschung. Grundlage hierfür sind die 1998 auf der „Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust“ beschlossenen „Washingtoner Prinzipien“, mit denen sich die 44 Teilnehmerstaaten – darunter die Bundesrepublik Deutschland – und 13 Nichtregierungsorganisationen auf elf Grundsätze zum Umgang mit identifiziertem NS-Raubgut einigten.

 

Ihnen folgte 1999 die gemeinsame „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“. Sie präzisiert primär die Umsetzung der Prinzipien für öffentliche kulturgutbewahrende Institutionen in Deutschland, wenngleich sie ebenfalls private Sammlungen zum Bekenntnis zu den Grundsätzen auffordert.

Provenienzforschung am Gustav-Lübcke-Museum

In der Sammlung des Gustav-Lübcke-Museums konnten erstmals 2016 zwei Objekte eindeutig als NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut identifiziert und schließlich 2019 an die rechtmäßige Erbin der einstigen Besitzerin restituiert werden. Grundlage für eine umfassende wissenschaftliche Erforschung des Sammlungsbestands war das 2019 von den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe und Rheinland durchgeführte Projekt „Provenienzforschung in NRW“, das für zahlreiche Objekte des Gustav-Lübcke-Museums einen weiteren Forschungsbedarf feststellte. Dank der großzügigen Förderung durch das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste werden seit August 2021 die Provenienzen von über 300 Sammlungsobjekten aus den Bereichen der Bildenden und Angewandten Kunst in einem dreijährigen Projekt systematisch erforscht. Erste (Zwischen-)Ergebnisse dieses Forschungsprojekts wurden im Sommer 2023 mit der Ausstellung Missing Links. Gedächtnis_Lücken der Sammlung veröffentlicht.

Kontaktieren Sie gerne: Jan Giebel, M.A.

 


Links:

Projekt auf der Homepage des Deutschen Zentrum Kulturgutverluste

Washingtoner Prinzipien

Gemeinsame Erklärung

Lost Art-Datenbank

Koordinationsstelle für Provenienzforschung in Nordrhein-Westfalen

Projektbericht Provenienzforschung in NRW

Arbeitskreis Provenienzforschung e.V.


 

Gefördert von:

 

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